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BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafprozessuale Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zeugenvernehmung eines minderjährigen Opfers von sexuellem Missbrauch in Abwesenheit des Angeklagten - Strafverfahrensrechtliche Ausgestaltung der Zeugenvernehmung einer minderjährigen Tochter in Abwesenheit ihres wegen ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines …
Auszug aus BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68
Bei dieser Sachlage war kein Verfahrensbeteiligter darüber im unklaren, daß die Strafkammer den Angeklagten aus dem Sitzungszimmer abtreten ließ, weil sie befürchtete, die jugendliche Zeugin werde in Anwesenheit ihres Vaters entweder überhaupt nicht aussagen oder mit der Wahrheit zurückhalten (vgl. BGHSt 22, 18, 20, 21). - BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
Auszug aus BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68
Es brauchte daher die Zeugin nicht erneut zu belehren, bevor es die Vernehmung fortsetzte (BGH JR 1954, 229, 230). - BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
Heilung von Belehrungsmängeln
Auszug aus BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68
Die Sachverständige durfte daher über den Untersuchungsbefund gehört werden (BGHSt 20, 234). - BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66
Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn …
Auszug aus BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68
Die Strafkammer brauchte daher nicht zu befürchten, die Zeugin könne den Widerstreit, in den sie als Tochter zum angeklagten Vater stand, nicht erfaßt und das ausreichende Verständnis für die Belehrung nicht aufgebracht haben (BGH NJW 1967, 360 [BGH 06.12.1966 - 1 StR 561/66]).
- BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher …
Das Landgericht hatte daher keinen Anlaß, diese Sachkunde in den Urteilsgründen im einzelnen darzutun (BGH Urteil vom 19. November 1968 - 5 StR 594/68). - BGH, 11.11.1969 - 1 StR 331/69
Verurteilung wegen Diebstahls - Zeugenvernehmung in Abwesenheit eines Angeklagten
Bei dieser Sachlage genügte die Begründung den Erfordernissen des Gesetzes (BGH Urteil vom 19. November 1968 - 5 StR 594/68; vgl. auch BGHSt 22, 18, 20) [BGH 06.12.1967 - 2 StR 616/67].